Impressum
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Gut Karow GbR
Zarchliner Str. 1
19395 Plau am See OT Karow
Vertreten durch:
Gut Karow GbR
Kontakt
Telefon: (+49) 38738 / 70321
E-Mail: info@gutkarow.de
Umsatzsteuer-ID
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz:
DE258483132
Redaktionell verantwortlich
Arne Christian Wilkens (Gutsverwaltung)
Zarchliner Str. 1
19395 Plau am See OT Karow
Tel.: (+49) 38738 / 70321
E-Mail: wilkens@gutkarow.de
EU-Streitschlichtung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr/.
Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.
Verbraucherstreitbeilegung/Universalschlichtungsstelle
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Konzeption und Realisierung
JOHANN & BENDIX
www.johann-bendix.de
info@johann-bendix.de
Allgemeine Verhaltensregeln auf dem Betriebsgelände Gut Karow
Die Gutsverwaltung des Gut Karow weist darauf hin, dass die gesamte Gutsanlage Gut Karow, Zarchliner Str. 1-5a, 19395 Plau am See OT Karow, kein öffentlicher Raum ist. Das Betreten oder Befahren der Gutsanlage erfolgt stets auf eigene Gefahr. Gut Karow ist ein landwirtschaftlicher Betrieb auf dessen Betriebsgelände Großtechnik fährt, die plötzlich Wege kreuzen kann, oder unter Umständen Tiere frei herumlaufen, die Schäden an Fahrzeugen oder Menschen verursachen können.
Des Weiteren ist es nicht gestattet, Wirtschaftsgebäude und Ställe zu betreten, da in diesen Gefahren durch Tiere, herabstürzende Gegenstände, scharfkantige Einrichtungen und tiefe Gruben bestehen können. Zudem ist das Betreten der Stallungen aus Seuchenschutz-Gründen strengstens untersagt! Ebenfalls ist das Besteigen und Manipulieren von Technik nicht gestattet! Es gelten die Unfallverhütungsvorschriften der SVLFG.
Das Befahren der Gutsanlage ist ausschließlich Kunden, Geschäftspartnern und Besuchern der auf Gut Karow ansässigen Unternehmen gestattet. Hierbei ist zu beachten, dass landwirtschaftliche Fahrzeuge grundsätzlich Vorfahrt haben und die eigene Fahrgeschwindigkeit auf Schritttempo zu reduzieren ist.
Wir weisen darauf hin, dass das Betreten oder Befahren von Wäldern und Forsten im Bundes- und Landeswaldgesetz geregelt ist.